Neue Regeln für Bürgertests - Was müssen unsere Kunden wissen

Liebe Leserinnen & Leser,
die aktuellen Infektionszahlen zeigen, dass Corona-Antigen-Tests weiterhin notwendig sind. Das Robert Koch-Institut (RKI) meldet eine Sieben-Tage-Inzidenz von 668,6 an diesem Morgen. Am Vortag betrug dieser Wert: 646,3. Experten gehen außerdem von einer hohen Zahl nicht vom RKI erfasster Fälle aus.
Es bleibt also wichtig, sich zum eigenen und zum Schutz von Angehörigen und Freunden testen zu lassen.
Seit heute gelten nun neue Regeln für den Anspruch auf einen solchen Test. Wir, vom DRK Kreisverband Bad Kreuznach e.V. bieten Ihnen weiterhin die Möglichkeit zum Test in unserer Teststation an. Nachfolgend erläutern wir, wie die neuen Regeln aussehen und zu welchen Bedingungen Sie sich ab heute bei uns testen lassen können. Die neuen Regeln ergeben sich aus der aktuellen Landesverordnung des Landes Landes Rheinland-Pfalz.
Wer kann sich testen lassen?
Bisher hatte jeder - auch ohne Symptome oder konkreten Anlass - Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche. Das kostenlose Angebot wird jetzt, bis auf Ausnahmen, eingeschränkt.
Kostenlos bleibt das Testangebot für folgende Gruppen:
- Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Das sind zum Beispiel Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel.
- Haushaltsangehörige von Infizierten, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung und deren Betreuer, Kinder bis fünf Jahre,
- Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Kliniken oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sollen sich weiterhin kostenlos testen lassen können.
- Menschen, die nach einer Corona-Infektion einen Test dafür brauchen, dass sie wieder negativ sind, damit sie etwa zurück zur Arbeit können.
Wer muss 3 Euro zahlen?
- Besucher von Familienfeiern, Konzerten oder einer anderen „Veranstaltung in einem Innenraum“ am selben Tag.
- Test wegen einer roten Corona-Warn-App
- Wer andere Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankung oder Behinderung privat treffen/besuchen will.
Welche Nachweise müssen geführt werden?
- Wie bisher muss ein gültiger Lichtbildausweis vorgelegt werden. Für Kinder ohne Ausweis reicht es, wenn die Erziehungsberechtigten ihren Ausweis vorlegen.
- Besuche, die einen kostenlosen Test erlauben, müssen durch Belege ihre Berechtigung glaubhaft nachweisen.
- Schwangere können den Mutterpass als Nachweis für einen Gratistest verwenden.
- Haushaltsangehörige von Infizierten zeigen deren Testergebnis vor.
- Als Beleg für eine Veranstaltung bei einem 3€-Test kann auch ein Konzertticket vorgezeigt werden.
- Zeigen Sie als Nachweis für einen 3€-Test die CWA-Meldung (rote Kontaktbenachrichtigung) vor
Teststationen Pfingstwiese und Sanihaus Rehatechnik
Für unsere Teststationen auf der Pfingstwiese und in der Mannheimer Straße ergeben sich nun folgende Abläufe:
- zu testende Personen müssen sich gegenüber dem Leistungserbringer mit einem amtlichen Lichtbildausweis (in der Regel Ausweis oder Reisepass) ausweisen.
- ab dem 01.07.2022 ist es erforderlich, eine Selbstauskunft auszufüllen. Diese wird Ihnen vom Teststellen-Personal erklärt. Wir helfen natürlich bei diesem Prozess.
- Personen die zahlungspflichtig getestet werden, müssen den Betrag von 3,- € entrichten. Zunächst noch in bar. In ein paar Tagen stellen wir dann auch eine bargeldlose Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung.
- Mitglieder beim DRK Kreisverband Bad Kreuznach e.V. erhalten in Zukunft auch die 3€-Tests kostenlos. Details hierzu werden wir in einem gesonderten Artikel veröffentlichen.
Die oben aufgeführten Umstellungen und Neuerungen bedingen mit Sicherheit - zumindest in den ersten Tagen - längere Wartezeiten an den Anmeldungen. Wir bitten Sie deshalb um Geduld und Verständnis. Vielen Dank.
Autor: Jörg Herbert • j.herbert@drk-kreuznach.de